Almanach des Mittelalters

Angerdorf

bezeichnet eine bäuerliche Siedlung, bei der die Höfe zu beiden Seiten einer Längsachse aufgereiht sind, die von einer lang gestreckten Grasfläche (Gänse- oder Schafweide) mit einem Platz oder Teich gebildet wird. Die Dorfstraße gabelt sich am Anfang des Angers, um sich an seinem Ende wieder zu vereinigen. Sehr häufig wurde auf dem Anger die Dorfkirche errichtet.

Bader

ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Sie waren die "Ärzte der kleinen Leute", die sich keinen Rat bei den meist klerikalen, studierten Ärzten leisten konnten. Sie übten einen hoch geachteten, obgleich nicht wissenschaftlichen Heilberuf aus. Er umfasste das Badewesen, Körperpflege und Kosmetik, Teilgebiete der Chirurgie, der Zahnheilkunde und Augenheilkunde. Neben dem Bader, auch Stübner genannt, arbeitete oft ein Scherer oder Barbier im Badehaus, der für das Haare schneiden und Bartscheren zuständig war. Aus diesen Berufen entwickelte sich der Berufsstand der Handwerkschirurgen, später Wundarzt genannt.

Gesinde

(mittelhochdeutsch = Dienerschaft, Hausgenossen; auch: dageschalke, dagewerchte). Häusliche Arbeiten wie Wasserholen, Feuermachen, Kochen, Putzen, Waschen, Flicken und Kinderbeaufsichtigung wurden in städtischen Haushaltungen von weiblichen Dienstboten unter der Aufsicht der Hausfrau erledigt. Sie stammten meist aus unfreien Familien vom Land, hatten weder freies Eigentum noch freies Konnubium, waren jedoch schon strafrechtlich geschützt. Neben Unterkunft, Kost und Kleidung erhielten sie einen geringen Lohn. Sie wurden von ihren Eltern im Alter von 8 bis 10 Jahren in den Dienst gegeben, perfektionierten darin ihre Fertigkeiten und kehrten nach ca. 10 Jahren mit einer kleinen Geldsumme, mit Wäsche und mit Kleidern für die Aussteuer in ihr Heimatdorf zurück, um dort verheiratet zu werden. Gelegentlich verdingten sich auch ältere Frauen — meist Witwen — als Dienstboten. Sie erhielten einen wesentlich höheren Lohn und konnten die Dauer ihrer Dienstzeit frei wählen. Es gab deutlich mehr Mägde als Knechte und sie mussten zur Hälfte des Lohns der männlichen Dienstboten arbeiten. Zudem wurden Dienstmägde nicht selten Opfer der Triebhaftigkeit des Hausherrn oder dessen männlicher Verwandtschaft. Waren sie "in Schande gefallen", blieb ihnen meist nur der Ausweg in Bettel oder Prostitution. Knaben wurden ähnlich wie Lehrjungen gehalten. Sie dienten als Hausknechte, Zuträger, Kutscher oder Läufer, halfen in Handwerk und Gewerbe und erwarben dabei die entsprechenden Kenntnisse. Dienstboten bei Hof, in Adelshäusern oder in Haushalten arrivierter Bürger wurden zur Unterscheidung vom gewöhnlichen Dienstvolk in Livreen gesteckt. Auch sie kehrten im heiratsfähigen Alter meist in ihren Herkunftsort zurück. Verheiratetes Gesinde (Deputatgesinde) erhielt üblicherweise Naturalentgelt, Lohnland und eigene Wohnung.
Der Anteil der Dienstboten an der Einwohnerschaft war erstaunlich hoch; er war in größeren, kommerziell geprägten Städten größer als in kleineren Ackerbürgerstädten und schwankte zwischen 12 und 23% der Gesamtbevölkerung.

Gesten und Rituale

Hut ziehen — Wer seinen Gesichtschutz abnahm und sein Gesicht zeigte, signalisierte "Ich komme in Frieden."
Hand reichen — Im Mittelalter war es unter Rittern ein Zeichen des Vertrauens und des Friedens, die ungeschützte, bloße Hand zum Gruß zu reichen. (Schwerthand)
Anstoßen — Da damals viele Getränke vergiftet wurden und durch das Anstoßen immer etwas Flüssigkeit vom einen in den anderen Becher schwappte. Dadurch sollten potenzielle Giftmischer von ihrer Tat abgehalten werden da die Gefahr bestand sich selbst zu vergiften.
Hand beim Gähnen vorhalten — Man glaubte, dass die Seele beim gähnen entweicht. Daher hielt man sich den Mund, damit diese nicht heraus konnte und weil man befürchtete, dass böse Geister in den Mund schlüpfen könnten.

Ritter

(mittelhochdeutsch riddare, "Reiter") bezeichnet in Politik und Gesellschaft:

Rittertugenden

Als Rittertugenden galten staete, minne, hoher muet, mâze und triuwe, was in etwa mit Aufrichtigkeit, Frauenverehrung, Edle Gesinnung, Verlässlichkeit und Minnesang übersetzt werden kann. Das allegorische Preisgedicht auf Kaiser Karl IV. von Heinrich von Mügeln "Der meide kranz" (um 1355) enthält eine Tugendlehre, in der die zwölf Tugenden Weisheit, Wahrheit, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Friedfertigkeit, Starkmut (Stärke), Glaube, Mäßigkeit, Güte, Demut, Hoffnung und Liebe auftreten.

Unehrliche Leute

Aus der fest gefügten Lebenswelt des Mittelalters wurden bestimmte Personen oder Personengruppen als ohnrechten, unrein und ehrlos ausgegrenzt. Sie waren mit dem Schandmal (macula infamiae) geschlagen, waren quasi die Parias der mittelalterlichen Gesellschaft. Ob und wie scharf die Diskriminierung praktiziert wurde, war je nach Ort und Zeit verschieden. Zu den anruchtig Gemachten zählten neben Leibeigenen, Unfreien, unehelich ("unecht") Geborenen, unheilbar Kranken, Juden und Zigeunern auch Ausübende bestimmter Gewerbe. Unehrlich bedeutete also keineswegs den Vorwurf krimineller Straffälligkeit wie etwa den der Dieberei oder Betrügerei, sondern Unbehaustheit, Besitzlosigkeit, Arbeitsscheu, Unmoral oder die Zugehörigkeit zu einer verfemten Gesellschafts-, Volks- oder Berufsgruppe. Unehrlichkeit bedeutete Rechtlosigkeit und Rechtlose konnten nicht Richter, Urteiler oder Zeuge sein, hatten kein Vormundschaftsrecht und keinen Zugang zu städtischen Ämtern oder Zünften, sie waren lehnsunfähig und hatten kein Recht auf eigenen Grund und Boden, durften keine Waffen tragen. Wirtshäuser durften sie nur betreten, solange keiner der Gäste Einwand erhob; von öffentlichen Festen waren sie ausgeschlossen. Körperlichen Kontakt mit ehrbaren Leuten hatten sie zu meiden, da schon Berührungskontakt – und sei er auch ungewollt – ausreichte, um den Betroffenen unehrlich zu machen. Den unehrlichen Berufen wurden zugerechnet: Henker und deren Knechte, Totengräber, Abdecker (Schinder), Hundeschläger, Fellpflücker, sowie Gerichtsdiener (Büttel), Zöllner, Türmer und Nachtwächter, Bader und Barbiere, Müller, Schäfer, Holz- und Feldhüter, Marktschreier, Gaukler, Spielleute, Bettler (s.Armut) und Prostituierte. Bei Zieglern, Müller, Schäfern, Barbieren und Leinewebern gab es große regionale Unterschiede: während z.B. im Bereich der Hanse strikte Ausschlussregeln galten, konnten Barbiere und Leineweber im Süden und Westen Deutschlands eigene (niederrangige) Zünfte bilden.
Die Ursachen für die jeweilige Verfemung sind uneinheitlich, vielschichtig und selten zweifelsfrei auszumachen. Als unehrlich galten Fremde ohne festen Wohnsitz und Berufe, die außerhalb einer geschlossenen Siedlung ausgeübt wurden; ferner Leute, die sich durch Blutvergießen und Töten unrein gemacht hatten oder sich "für Geld zu eigen gaben". Durch christl. Diffamierung sanken Uneheliche, Juden und Heiden in die Unehrlichkeit ab. Auch an der Verrufung von Spielleuten, Schäfern und Henkern war die Kirche maßgeblich beteiligt. In Unehrlichkeit geriet man nicht zuletzt infolge einer Verurteilung wegen unehrlicher Strafsachen.

Vaganten

(v. lat. vagans, -antis = umherziehend, fahrend). Von den vielen unterschiedlichen Fahrenden des Mittelalters etwa Kaufleuten, Saisonarbeitern, Spielleuten, Gelehrten usf. (s. Reisende), sind die unter der neuzeitlichen Bezeichnung "Vaganten" bekannten Typen zu unterscheiden. Vaganten waren Studenten (Scolares vaganti) oder Studierte (Kleriker), die von einem Studienort zum anderen wechselten oder aus Abenteuerlust auf Wanderschaft waren, auch entlaufene Mönche, "ewige" Scholaren oder stellungssuchende Universitätsabsolventen. Sie zogen wie fahrende, heimatlose Leute über Land, wobei viele von ihnen ihren Unterhalt mit dem Vortrag von z.T. selbstgedichteten lat. Liedern (Vagantlyrik) bestritten. Ihr Publikum suchten sie unter dem lateinkundigen Teil der Bevölkerung, also an Schulen und Universitäten, in Klöstern und Dom- und Sriftskapiteln. Das Vagantentum blühte zusammen mit den Universitäten im 12./13. Jh. auf, verbreitete sich von Frankreich aus in ganz Europa und war ein Symptom für das Ende der rein geistlichen Weltanschauung und für aufkommende Opposition gegen weltl. und geistl. Autorität. Im 13. Jh. wurden die Vaganten als "Gelehrtenproletariat" wegen Verwahrlosung und Kriminalität verfolgt, im 15. Jh. sind sie verstummt. Als Fahrende zählten die scolares vaganti zur gleichen Gruppe wie umherziehende Spielleute und Goliarden (vagi), wenngleich sie rechtlich und im Ansehen nicht so niedrig standen wie diese.

Von und Zu

Adelsprädikat welches zum Anzeigen der Herrschaft und des Familienstandes dient:
— "von" – Herkunft, Herrschaft, Wohnsitz oder Gerichtsbarkeit
— "zu" – gehörig zu im familiären Sinne aber auch anderer Ortschaft oder neuer Herrschaft.
In vielen Fällen wie z.B. die Fürsten von und zu Lichtenstein zeigte es an, das sie noch im Besitz der namensgebenden Stätte ,wie Burgen oder Ländereien zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) waren.