Bei einer Turney traten im Mittelalter mehrere einzelne Leute oder Gruppen in einem Wettstreit gegeneinander an. Man benenne es auch als ritterliches Kampfspiel. Die niedergeschriebenen Regeln desselben nannte man Cartell.
Es gab bisweilen Einzelkämpfe in unterschiedlichsten Sparten, wie dem Kampfe mit dem Schwert, das Bogenschießen und die Tjost (Lanzenstechen). Aber auch Massengefechte mit stumpfen Waffen bezeichnete man als Turney - die Buhurt.
Ursprünglicher Träger der Turneyen war die Ritterschaft als zentrale Erscheinungsform der mittelalterlichen Sozialordnung.
Voraussetzung für die enorme Schlagkraft der Ritterschaft war die militärische Übung. Grundlage zur Erhaltung der Kampfkraft der gepanzerten Reiter (in Rüstung) war das ständige Training verbunden mit der Formulierung feststehender Regeln in der Ausübung bestimmter Angriffs- und Abwehrfiguren. Den Rahmen dieser Übungen bildete die Turney.
Entsprang die Turney somit ursprünglich einer militärischen Notwendigkeit, so entwickelte es sich allmählich als ein freies, ritterliches Kampfspiel zum Kern- und Höhepunkt ritterlicher bzw. adliger Kultur schlechthin. Unter Bezug auf die militärische Wirklichkeit bildeten sich verschiedene Turnierarten heraus, die den militärischen Operationen auf dem Schlachtfeld entsprachen. Zunächst einmal gab es den sogenannten Buhurt, ein Massenturnier, bei dem in hohem Tempo zwei Haufen gegeneinandersprengten und einander aus dem Sattel stoßen mussten. Zu späterer Zeit folgte die Turney dem Leben vom Lande in die Städte. Da jedoch in diesem Rahmen der Platz für Massenturniere begrenzt war entstand die Tjost - ein Zweikampf gut trainierter Panzerreiter, die in hartem Galopp aufeinander prallten, einander mit stumpfen Lanzen aus dem Sattel stechen und häufig noch ein Schwertduell liefern mussten. Austragungsort dieser adligen Repräsentation war der Innenhof der Kernburg oder der Zwinger. Der Adel verlegte die ritterlichen Kampfspiele auf die Marktplätze der Städte selbst, auf deren steinigen Boden zum Schutz von Ross und Reiter bei Stürzen dicke Strohschütten ausgelegt wurden. Entscheidend ist, dass die Teilnahme an einer Turney von Beginn an nur adligen Rittern und Ritterbürtigen vorbehalten war. Jeder Turneyteilnehmer musste sich einer Wappenprobe durch den leitenden Herold unterziehen. Diese ursprüngliche Exklusivität machte die Turney in Verbindung mit seiner Funktion als höchster Ausdruck ritterlicher bzw. adliger, insbesondere landsässig-adliger Lebenswelt und -kultur zu einer idealen Repräsentationsform des Adels, gerade und auch unter Abgrenzungsgesichtspunkten zu anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Landsässige Adel reagierte damit auf die Entwicklung, das sich reiche Bürger aufwendige Rüstungen leisteten und selbst Wappen zulegten, und gründete in der Folge Adels- und Turniergesellschaften, deren Ziel es war, Bürgerliche von bestimmten Bereichen der adligen Lebenswelt auszuschließen. Für den Bereich der Turney wurden innerhalb der Turniergesellschaften Turnierordnungen - etwa das Würzburger Turnierregister von 1479 oder die Heidelberger Turnierordnung von 1485 - formuliert, die all jene als nicht turnierfähig ausschlossen, die Handel trieben. Nimmt man heute an einer Turney teil besteht diese nicht nur aus einer Aufgabe, wie der Tjost damals, sondern sie ist in mehrere Exerzitien unterteilt die jeder Reiter bewältigen muss. Zum Beispiel das Hälseschlagen, das Ringstechen und der Rolandritt. Um nur einige zu nennen.